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Hinweis an Installationsverantwortliche für Kabel-/CATV-Sys-
teme
Dieser Hinweis lenkt die Aufmerksamkeit des Installationsverantwortlichen
für das Kabel-/CATV-System auf Artikel 820-40 des National Electrical Code
(NEC), der Richtlinien für die ordnungsgemäße Erdung bereitstellt und insbe-
sondere angibt, dass die Kabelerdung möglichst nahe am Kabeleingangspunkt
mit dem Erdungssystem des Gebäudes verbunden werden soll.
Beispiel für die Erdung der Antenne
1 Erdungsklemme 5 Erdungsanlage des Stromanbieters
(NEC Artikel 250, Teil H)
2 Antenneneingangskabel 6 Erdungsklemmen
3 Antennenentladeeinheit
(NEC Abschnitt 810-20)
7 Ausstattung für den elektronischen
Service
4 Schutzleiter (NEC
Abschnitt 810-21)
Abbildung 1. Ordnungsgemäße Erdung des Kabels
174 Sicherheit und Garantie